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AGB

I. ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN (AGB) FÜR GRABMALPRÜFUNGEN

Nachfolgende Allgemeine Geschäfts- und Zahlungsbedingungen für Grabmalprüfungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch.

1. Auftragsbestätigung
Bis zum Zugang der schriftlichen Auftragsbestätigung durch Klaus Stolzenberger (nachfolgend Auftragnehmer genannt) sind alle an seine Kunden (nachfolgend Auftraggeber genannt) gerichteten Angebote des Auftragnehmers freibleibend und unverbindlich.

2. Leistungen und Lieferungen
2.1 Der Auftragnehmer bietet die Durchführung professioneller Grabmalprüfungen an. Für den Umfang und die Beschaffenheit des jeweiligen Werks ist die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers maßgebend. Die Grundsätze über das kaufmännische Bestätigungsschreiben bleiben von dieser Regelung unberührt.
2.2 Sollte die für das Angebot angegebene Anzahl der von dem Auftragnehmer zu prüfenden Grabmale um mehr als 10 Prozent nach unten abweichen, so wird bei der Erstprüfung die Anzahl der vom Auftraggeber genannten Grabmale zu Grunde gelegt.
2.3 Geprüft werden vom Auftragnehmer nur die vom Auftraggeber gewünschten Be-reiche und Grabmale.

3. Fristen und Verzug
3.1 Werkausführungstermine werden vom Auftragnehmer grundsätzlich eingehalten. Kurzfristige Terminüberschreitungen begründen keinen Sach- oder Werkmangel. Dies gilt insbesondere in Fällen höherer Gewalt, wie z.B. hoheitliche Maßnahmen, Streik, Betriebsstörungen, Maschinenbruch, Transporthindernisse oder Rohstoffmangel. Gleiches gilt bei ungünstigen Witterungsbedingungen, die die beauftragten Grabmalüberprüfungsmaßnahmen unmöglich machen.
3.2 Bei Annahmeverzug des Auftraggebers oder bei schuldhafter Verletzung von Mitwirkungspflichten durch den Auftraggeber ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Auftraggeber den Ersatz des ihm entstandenen Schadens einschließlich seiner Mehraufwendungen zu verlangen.

4. Mängelrüge, Gewährleistung, Haftung
4.1 Der Auftraggeber hat, wenn er Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, alle erkennbaren Mängel des Werkes unverzüglich, spätestens aber zehn Tage nach Beendigung der Prüfungsarbeiten schriftlich anzuzeigen. Nicht rechtzeitig gerügte Mängel gelten als genehmigt und spätere Beanstandungen sind ausgeschlossen.
4.2 Eine Schräglage von Grabmalen stellt keinen Mangel des Grabmals dar, der sich negativ auf das Ergebnis der Standsicherheitsprüfung auswirkt.
4.3 Für bereits beschädigte Grabmale durch Witterungseinflüsse oder andere Ursachen wird bei der Durchführung der Grabmalprüfung vom Auftragnehmer keine Haftung übernommen.
4.4 Maßgebend bei der Standsicherheitsprüfung ist der Sicherheitszustand des Friedhofes unmittelbar zum Zeitpunkt der Prüfung. Eine spätere Reklamation bezüglich der Standfestigkeit der geprüften Grabmale ist ausgeschlossen.
4.5 Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen; dies gilt nicht soweit der Auftraggeber nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, bei Vor-satz, grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. Pflichten, die der Auftragnehmer dem Auftraggeber nach Inhalt und Zweck des Vertrages gerade zu gewähren hat oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf, haftet. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

5. Form und Datenspeicherung
5.1 Von diesen Geschäfts- und Zahlungsbedingungen abweichende mündliche oder telefonische Vereinbarungen und Geschäftsbedingungen sowie alle Erklärungen der Mitarbeiter des Auftragnehmers, die von diesen Geschäfts- und Zahlungsbedingen abweichen, bedürfen zur Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Auftragnehmers.
5.2 Mit der Übermittlung der Daten zur Grabmalprüfung erklärt sich der Auftraggeber einverstanden, dass diese elektronisch gespeichert und ihrer Zweckbestimmung entsprechend verwendet werden; eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

6. Erfüllungsort
Erfüllungsort für Leistungen und Zahlungen ist Würzburg als Sitz des Betriebs des Auftragnehmers, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist.

7. Zahlung
Die Zahlung hat innerhalb der in der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist nach deren Zugang ohne Abzug zu erfolgen. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers werden Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz p.a. vereinbart. Der Nach-weis eines höheren Verzugsschadens bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten.

8. Gerichtsstand
Bei allen sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist als ausschließlicher Gerichtsstand Würzburg vereinbart, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.

9. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäfts- und Zahlungsbedingungen unwirksam sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt.

II. ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN (AGB) FÜR STEINMETZARBEITEN

1.Auftragsbestätigung
Bis zum Zugang der schriftlichen Auftragsbestätigung durch Klaus Stolzenberger (nachfolgend Auftragnehmer genannt) sind alle an seine Kunden (nachfolgend Auftraggeber genannt) gerichteten Angebote des Auftragnehmers freibleibend und unverbindlich.

2. Leistungen und Lieferungen
Der Auftragnehmer bietet Steinmetzleistungen an. Für den Umfang und die Beschaffenheit des jeweiligen Werks ist die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers maßgebend. Die Grundsätze über das kaufmännische Bestätigungsschreiben bleiben von dieser Regelung unberührt.

3. Beschaffenheit des Werks
3.1 Proben und Muster gelten als annähernde Anschauungsstücke für Qualität, Farbe und Struktur des Steines. Mustertreue kann nicht garantiert werden. Bei Natursteinen können stets Abweichungen in Farbe und Struktur vorliegen.
3.2 Naturbedingte durchschnittliche Abweichungen in Körnung, Farbe, Gefüge und Struktur des Gesteins (z.B. Flecken, Poren, Schattierungen, Trübungen und Versteinerungen) stellen keinen Mangel des Werkes dar. Geringfügige und unerhebliche Maßabweichungen sowie Ebenheitstoleranzen bleiben vorbehalten, soweit diese dem Auftraggeber zumutbar sind. Insbesondere Rücktritt und/oder Schadenersatz deswegen sind ausgeschlossen.

4. Fristen und Verzug
4.1 Liefer- und Werkausführungstermine werden vom Auftragnehmer grundsätzlich eingehalten. Kurzfristige Terminüberschreitungen begründen keinen Sach- oder Werkmangel. Dies gilt insbesondere in Fällen höherer Gewalt, wie z.B. hoheitliche Maßnahmen, Streik, Betriebsstörungen, Maschinenbruch, Transporthindernisse oder Rohstoffmangel. Gleiches gilt bei ungünstigen Witterungsbedingungen, die Stein-metzarbeiten auf dem Friedhof unmöglich machen.
4.2 Bei Annahmeverzug des Auftraggebers oder bei schuldhafter Verletzung von Mitwirkungspflichten durch den Auftraggeber ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Auftraggeber den Ersatz des ihm entstandenen Schadens einschließlich seiner Mehraufwendungen zu verlangen.

5. Gewährleistung, Haftung
5.1 Besondere Materialeigenschaften (z.B. Frost- und Wärmebeständigkeit) gelten nur dann als zugesichert, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt werden.
5.2 Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen; dies gilt nicht, soweit der Auftraggeber nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften (z.B. Produkthaftungsgesetz), bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. Pflichten, die der Auftragnehmer dem Auftraggeber nach Inhalt und Zweck des Vertrages gerade zu gewähren hat oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf, haftet.

6. Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum an Liefergegenständen geht erst mit vollständiger Zahlung der Vergütung über. Der Auftraggeber ist verpflichtet Pfändungen der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände unverzüglich schriftlich anzuzeigen und die Pfandgläubiger von dem Eigentumsvorbehalt zu unterrichten.

7. Form
Von diesen Geschäfts- und Zahlungsbedingungen abweichende mündliche oder tele-fonische Vereinbarungen und Geschäftsbedingungen sowie alle Erklärungen der Mitarbeiter des Auftragnehmers, die von diesen Geschäfts- und Zahlungsbedingen abweichen, bedürfen zur Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Auftragnehmers.

8. Erfüllungsort
Erfüllungsort für Leistungen und Zahlungen ist Würzburg als Sitz des Betriebs des Auftragnehmers, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist.

9. Zahlung
Die Zahlung hat innerhalb der in der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist nach deren Zugang ohne Abzug zu erfolgen. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers werden Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz p.a. vereinbart. Der Nachweis eines höheren Verzugsschadens bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten.

11. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäfts- und Zahlungsbedingungen unwirksam sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt.


Verantwortlich

Geschäftsinhaber Klaus Stolzenberger
Adresse:
Händelstraße 19
97074 Würzburg
Telefon: 0931-80477380
Mobil: 0170-4868680
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Steuer Nr.: 257/278/30947
Copyright © 2021 Stolzenberger Standsicherheit
Gerichtsstand Würzburg

Rechtliche Hinweise:
Auf Grund einiger gerichtlicher Entscheidungen (z.B. Landgericht Hamburg – 12/312 O 85/98 – „Haftung für Links“), hat man durch einen Link auf eine andere Homepage deren Inhalte unter Umständen mit zu verantworten. Dies kann man nur verhindern indem man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Hiermit distanziere ich mich ausdrücklich von sämtlichen Inhalten aller von mit per Link angebotenen Seiten.